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Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, für die der Kauf ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit ist. Für jeden Vertragsabschluß gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Firma SOPO-STOCKLOTS  (im nachstehenden Firma " SOPO-STOCKLOTS “ genannt) nicht an, es sei denn, die Firma SOPO-STOCKLOTS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 
 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Registrierung, bei Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung akzeptiert.
Geschäftsbeziehungen können ausschließlich nur mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB abgewickelt werden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den Geschäftsbeziehungen ausgeschlossen.
 
Unternehmer, im Sinne des § 14 BGB, sind natürliche, sowie juristische Personen, oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Hinweis auf Datenschutzgesetz:
Die Firma SOPO-STOCKLOTS ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffenden Daten zu verarbeiten.

Anmeldung und Registrierung

Der Kunde versichert, dass alle Angaben bei der Registrierung vollständig und korrekt eingegeben wurden.
Durch die Registrierung erkennt der Kunde die AGBs der Firma SOPO-STOCKLOTS an. Die Firma SOPO-STOCKLOTS behält sich das Recht vor, Kunden zu löschen, die gegen diese AGBs verstoßen haben.


Muster

Wenn wir Muster anfordern, sind diese kostenlos vom Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Verkäufer die Muster zurück fordern, gehen die anfallende Kosten (Verpackung, Versand und Lohnkosten) zu Lasten des Verkäufers. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Muster persönlich in Heinsberg oder Konstanz nach vorheriger Absprache abzuholen.

Vertragsabschluß
Für das Zustandekommen eines Vertrages gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Bestellung des Kunden stellt ein Angebot (Antrag) an die Firma SOPO-STOCKLOTS, zum Abschluss eines Kaufvertrages. Durch die Annahme der Kundenbestellung (Antragsannahme) von Seiten der Firma SOPO-STOCKLOTS, kommt der Kaufvertrag zustande.  
Eine Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei der Firma SOPO-STOCKLOTS eingegangen ist. Gem. § 151 Satz 1 BGB verzichtet der Kunde auf den Zugang einer Annahmeerklärung.

Widerrufs- und Rückgaberecht

Ist ein Vertragsabschluß mit der Firma SOPO-STOCKLOTS zustande gekommen, so besteht kein Widerrufsrecht, da das Geschäft in Ausübung der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Unternehmens i. S. d. § 14 BGB erfolgte.

Eine Warenrücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Ursachen die die Firma SOPO-STOCKLOTS nicht zu vertreten hat, ist ein Umtausch oder eine Rücknahme ausgeschlossen.
 
Rücksendungen, die nicht vollständig sind oder sich nicht in der Originalverpackung befinden, werden zu Lasten des Käufers zurückgewiesen. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Datenträger aller Art, welche vom Unternehmer entsiegelt wurden, sowie bereits geöffnete Verbrauchsmaterialien wie Tinten oder Tonern. Auch bei extra nach Kundenwünschen angefertigten Waren ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
 
Von dem Rückgaberecht der Firma SOPO-STOCKLOTS bleibt selbstverständlich das Recht des Kunden, Mängelansprüche bei nachweislich mängelbehafteten Produkten geltend zu machen, unberührt.



Annahmeverweigerung durch den Käufer

Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Firma SOPO-STOCKLOTS berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch € 50,- als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Firma SOPO-STOCKLOTS berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma SOPO-STOCKLOTS für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis je Palette pro angefangene Woche pauschal 4 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum von der Firma SOPO-STOCKLOTS über.



Gefahrübergang / Lieferung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur/Transportunternehmen an den Käufer übergeben bzw. zugestellt wird. Wird bei Vertragsabschluss ein Versendungskauf im Sinne des § 447 Abs. 1 BGB vereinbart, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Firma SOPO-STOCKLOTS die Ware dem Spediteur/Transportunternehmen oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur/Transportunternehmen oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies anschließend der Firma SOPO-STOCKLOTS mitzuteilen.

Die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen kann die Firma SOPO-STOCKLOTS
nach eigenem Ermessen bestimmen.



Versicherter Versand für Deutschland

Der Versand erfolgt ab Lager, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

bis 2kg                                       5,00€- je Paket
bis 5 kg                                      8,00€- je Paket
     
bis 10 kg                                   12,00€- je Paket
bis 29 kg                                   15.00€- je Paket

Gewährleistung / Garantie / Haftung

Größere Warensendungen werden per Spedition versandt.
Die Versandkosten innerhalb Deutschland betragen pro Palette € 65,--bis 90,00. Bei dem Versand von mehreren Paletten oder dem Versand ins Ausland gilt der Preis auf Anfrage. Selbstabholerservice je nach Vereinbarung.


Der Kunde unterliegt i. S. d. § 377 HGB einer Wareneingangsprüfung. Bei Erhalt der Ware ist der Kunde dazu verpflichtet, der Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nach zu kommen.

Die Firma SOPO-STOCKLOTS handelt mit Produkten aus Insolvenz Restposten und Überproduktionen. Ein Garantieanspruch besteht generell nicht, sofern vom Hersteller keine Garantie gewährt wird. Wir gewähren lediglich eine 14tägige Übernahmegewährleistung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. 

Mängelrügen, die sich auf offensichtliche und erkennbare Mängel der gelieferten Sache beziehen, müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Die Rüge von offensichtlichen und erkennbaren Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Erhalt der Ware bei der Firma SOPO-STOCKLOTS eingeht. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, nämlich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kenntnis zu rügen. Die Firma SOPO-STOCKLOTS ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat.

Die Haftung für unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen. Hierzu gehören bspw. unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, oder bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter, oder nachlässiger Behandlung, oder übermäßiger Beanspruchung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.

Voraussetzung der Gewährleistung ist ein erheblicher Mangel, eine sachgemäße Behandlung der Ware, sowie die Übersendung der Ware mit einer genauen Fehlerbeschreibung und mit der Kopie der Rechnung. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßen Änderungen die vom Käufer oder von Dritten vorgenommen wurden, die nicht von der Firma SOPO-STOCKLOTS
autorisiert wurden. Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt die Firma SOPO-STOCKLOTS kein Gewähr.

Besteht das Recht zur Gewährleistung, weil ein erheblicher Mangel vorliegt, behalten wir uns das Wahlrecht vor, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern.
Entscheidet sich die Firma SOPO-STOCKLOTS für Mängelbeseitigung, hat der Kunde kein Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, solange die Mängelbehebung nicht fehlschlägt. Die Nachbesserung schlägt fehl, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos sind. Erst dann hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die Firma SOPO-STOCKLOTS dazu berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Es gilt eine Aufwandspauschale von € 30,- als akzeptiert, die der Einsender des Gerätes vor Rückgabe des Gegenstandes innerhalb von 10 Tagen zu zahlen hat.

Die Firma SOPO-STOCKLOTS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma SOPO-STOCKLOTS oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Das gleiche gilt, soweit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorgeworfen wird. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für falsche Auskünfte haften wir nur, wenn vor dem Vertragsschluss ausdrücklich eine Beratung vereinbart wurde. Für eventuelle Abbildungsfehler, technische Änderungen an den Waren und die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren kann keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen sind technische Auskünfte unverbindlich und erfolgen ohne jegliches Gewähr.

Soweit nicht etwas Abweichendes in diesen Bedingungen geregelt ist, ist die weitergehende Haftung der Firma SOPO-STOCKLOTS und deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.




Ausschluss der Gewährleistungsansprüche trotz eines Mangels

Die Gewährleistung entfällt gem. §442 BGB, wenn der Kunde den Fehler bei Abschluss des Vertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht allerdings, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.



Verjährung

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma SOPO-STOCKLOTS und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungen, Hemmungen und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.



Rückgriffsansprüche

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Firma SOPO-STOCKLOTS gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Ein evtl. geltend gemachter Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB beschränkt sich auf max. 2% des ursprünglichen Kaufpreises.



Änderungen

Produktänderungen, die der Qualitätsverbesserung dienen, ebenso Preisänderungen aufgrund veränderter Einkaufskosten, sowie Irrtum bei Beschreibung und Preisen sind vorbehalten.
 


Preisgestaltung

Die Angebote der Firma SOPO-STOCKLOTS sind ausschließlich für gewerbliche Abnehmer bestimmt. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Verbindlich ist stets der vereinbarte Preis aus dem Angebot.

Alle Preise sind Nettopreise und gelten ab Lager zuzüglich gesetzlicher MwSt. und Versand, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, weitergegeben werden.



Mindestbestellwert

Ein Posten von Mindestwert 250,00 Euro netto bzw. 300,00 SFR netto!!



Rechnungs- & Zahlungsbedingungen

Für alle zustande kommenden Kaufverträge gilt in der Regel die Zahlung per Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Barzahlungen sind ausschließlich nur von der Firma SOPO-STOCKLOTS entgegen zu nehmen. Zahlungen per Nachnahme sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Alle Forderungen können nur auf das Geschäftskonto der Firma SOPO-STOCKLOTS geleistet werden. Folgende Angaben sind dazu notwendig:

Unsere Bankdaten auf Anfrage



Um Verzögerungen der Auftragsabwicklung vorzubeugen, werden um richtige Angaben gebeten, da ansonsten Zahlungseingänge evtl. nicht richtig zugeordnet werden können. Alle Dokumente (Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheine etc.) werden als PDF-Format erstellt und per eMail, oder auf dem Postweg übermittelt. Rechnungen werden mit gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Firma SOPO-STOCKLOTS dazu berechtigt, Verzugszinsen von 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (Europäischen Zentralbank) zu berechnen. Bei Kaufverträgen unter Kaufleuten ist für die Geltendmachung von Zinsen keine Mahnung Voraussetzung.

Aufträge innerhalb der EU können nur bei Vorlage der korrekten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.Id.Nr.) des Kunden aufgenommen werden. Die Firma SOPO-STOCKLOTS ist dazu verpflichtet bei Auslandsgeschäften innerhalb der EU die USt.Id.Nr. des Kunden auf Richtigkeit prüfen zu lassen. Erst durch die Bestätigung der ausländischen USt.Id.Nr. vom Bundeszentralamt für Steuern kann die Bestellung von der Firma SOPO-STOCKLOTS daher weiter bearbeitet werden. 

Bei Aufträgen aus Nicht-EU-Ländern ist eine Ausfuhrbescheinigung zwingend, da ansonsten die Rechnungsstellung nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer stattfinden kann.

Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmen von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.



Eigentumsvorbehalt

Die Firma SOPO-STOCKLOTS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma SOPO-STOCKLOTS berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Kaufsache, ist die Firma SOPO-STOCKLOTS zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers nach Abzug angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Die Firma SOPO-STOCKLOTS behält sich darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen vor.

Der Käufer ist berechtigt Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Die Firma SOPO-STOCKLOTS kann die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen der Firma SOPO-STOCKLOTS gegenüber in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an die Firma SOPO-STOCKLOTS sicherheitshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Die Firma SOPO-STOCKLOTS wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen der Firma SOPO-STOCKLOTS gegenüber in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.

Die Firma SOPO-STOCKLOTS verpflichtet sich, die der Firma SOPO-STOCKLOTS zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt im Ermessen der Firma SOPO-STOCKLOTS.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma SOPO-STOCKLOTS
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erheben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.



Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs, oder des Vertrages ganz, oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.



Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Wollerau/Schweiz. Die Firma SOPO-STOCKLOTS ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

Für alle Lieferungen, auch für grenzüberschreitende, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über die Bedingungen der Firma SOPO-STOCKLOTS hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

Die Firma SOPO-STOCKLOTS kann, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird, vom Vertrag zurücktreten.
Sondervereinbarungen sind in schriftlicher Form zu schließen und von der Firma SOPO-STOCKLOTS zu bestätigen.

Die Firma SOPO-STOCKLOTS jederzeit dazu berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu änd
ern.
 
Erkelenz, Januar 2011



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